Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff stellt den Bewohner mit seinen Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt und orientiert sich an deren Wünsche und Bedürfnisse.
Den Bewohnern wird nur die Hilfe angeboten, die sie in ihrer jeweiligen Situation zur Bewältigung des täglichen Lebens benötigen. So werden Selbstständigkeit und Unabhängigkeit gefördert, gleichzeitig wird einer Verschlechterung der körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung vorgebeugt.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, Lebensgewohnheiten zu respektieren und das Prinzip der Zustimmung zu den Pflegeleistungen zu achten. Die Planung der Pflege erfolgt deshalb möglichst gemeinsam mit dem Bewohner oder einer Person seines Vertrauens.
Umfang und Leistungen der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung in einen Pflegegrad. Bei Veränderungen des Pflegebedarfes passen wir unsere Leistungen den neuen Gegebenheiten an. Führt ein veränderter Pflegebedarf dazu, dass für den Bewohner ein anderer Pflegegrad zutrifft, werden wir auf Wunsch unterstützend tätig, eine Anpassung des Pflegegrades zu erzielen. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse.